Wofür LOBA bereits seit 2003 konsequent eintritt, wird nun vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigt: Stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Holzböden sind nach Stand der Technik nicht mehr erforderlich. Dies stärkt den gesundheitlichen Schutz von Verarbeitern deutlich.